BoulderHub GmbH | BoulderHub Mitgliedschaftsbedingungen

1. Allgemeiner Geltungsbereich

  1. Die BoulderHub Mitgliedschaftsbedingungen („Bedingungen”) gelten für alle Verträge zwischen der BoulderHub GmbH, Adresse und Kunden von BoulderHub („Mitglieder”), die Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, also Personen, die ein Rechtsgeschäft weder aus vorwiegend gewerblichen noch selbständig erwerbstätigen Zwecken abschließen und denen Zugang zur BoulderHub Plattform einschließlich aller dazugehörigen Websites, Applikationen und Dienste (insgesamt „Plattform”) gewährt.

  2. Ausschließlich Verbraucher im Sinne der vorgenannten Vorschrift sind berechtigt Mitglied der Plattform werden.

  3. Mitglieder können über die Plattform Sportangebote im Bereich des Boulderns in Anspruch nehmen („Sportangebote”). Sportangebote werden in der Regel von Kooperationspartnern von BoulderHub bzw. von verbundenen Unternehmen von BoulderHub wie z. B. Boulderhallen und sonstigen Dritten („Partnern”) in eigener Verantwortung angeboten („Fremdangebote”).

  4. Diese Bedingungen gelten für alle Antragsdokumente und Antragsvorgänge über einen Mitgliedschaftsvertrag, die online, per E-Mail oder über eine App durchgeführt und zwischen BoulderHub und dem Mitglied vereinbart werden (jeweils eine „Mitgliedschaft”). Diese Bedingungen werden Bestandteil jeder Mitgliedschaft.

  5. BoulderHub verschafft dem Mitglied über die Plattform die Möglichkeit, Sportangebote wahrzunehmen. Soweit das Mitglied ein Fremdangebot in Anspruch nimmt, gelten dafür ausschließlich die zwischen dem Mitglied und dem jeweiligen Partner getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. BoulderHub wird insoweit nicht Vertragspartner des Mitglieds und steht daher nicht für die Inhalte, Umfang und Erfüllung des Fremdangebotes durch den Partner ein.

  6. Die Partner sind nicht Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von BoulderHub und BoulderHub ist nicht Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Partner. BoulderHub ist nicht verpflichtet, Anfragen und Beschwerden des Mitglieds zu Fremdangeboten entgegenzunehmen, dem Mitglied Mitteilungen der Partner zu Fremdangeboten weiterzuleiten oder zwischen dem Mitglied und den Partnern zu vermitteln.

  7. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Verträge zwischen BoulderHub und dem Mitglied, ohne dass es im Einzelfall eines entsprechenden Hinweises durch BoulderHub bedarf, sie gelten spätestens dann als von dem Mitglied bestätigt, wenn das Mitglied die Plattform in Anspruch nimmt.

  8. Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Abweichende, widersprechende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mitglieds werden nur Bestandteil einer Mitgliedschaft, soweit BoulderHub ihnen schriftlich zugestimmt hat.

  9. Sofern in diesen Bedingungen die Begriffe ‚schriftlich’, ‚in Schriftform’ oder ähnliche Begriffe verwendet werden, beziehen sich diese auf die Schriftform im Sinne von § 126 BGB. Der elektronische Austausch von Kopien, handschriftlich unterzeichneter Dokumente sowie von Dokumenten mit einer einfachen elektronischen Signatur (wie beispielsweise mit Hilfe von DocuSign oder Adobe Sign) ist insoweit ausreichend. Soweit nicht in diesen Bedingungen ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist der Austausch einfacher E-Mails nicht ausreichend.

  10. Aus Gründen der Praktikabilität wird in diesen Bedingungen auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für sämtliche Geschlechter.

  11. Alle Mitteilungen und Erklärungen, die das Mitglied gegenüber BoulderHub abgibt, insbesondere Kündigungserklärungen und Fristsetzungen, sind mindestens in Textform im Sinne von § 126b BGB abzugeben (zur Klarstellung: eine einfache E-Mail ist ausreichend), sofern nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist.

  12. Verweise in diesen Bedingungen auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften dienen nur der Klarstellung. Folglich gelten die gesetzlichen Vorschriften auch dann, wenn eine solche Klarstellung nicht erfolgt, es sei denn, die gesetzlichen Vorschriften werden in diesen Bedingungen ergänzt oder ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Mitgliedskonto │ Begründung einer Mitgliedschaft | Tarifwechsel

  1. Um die Plattform nutzen zu können, muss das Mitglied ein Mitgliedskonto anlegen, indem es diese Bedingungen akzeptiert, in einem von BoulderHub online zur Verfügung gestellten Anmeldeformular bestimmte persönliche Daten eingibt und ein Passwort seiner Wahl festlegt („Mitgliedskonto”). Sodann muss das Mitglied über das Mitgliedskonto eine Mitgliedschaft bei BoulderHub beantragen. Angebote von BoulderHub über Mitgliedschaften sind nicht verbindlich. Mit dem Absenden des Antrages gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Mitgliedschaft ab.

  2. Der Antragsvorgang umfasst folgende Schritte: Auswählen eines Tarifs, Überprüfen und/oder Korrigieren der Auswahl, Eingeben der relevanten Daten, Auswählen der Zahlungsart und verbindliches Absenden des Antrages durch Anklicken eines Antragsbuttons. Der Antrag des Mitglieds wird erst dann für beide Parteien verbindlich, wenn BoulderHub dem Mitglied die Annahme des Antrages in einer E-Mail bestätigt („Antragsbestätigung”). Die Antragsbestätigung enthält zudem weitere Angaben zum Antrag des Mitglieds sowie eine Antragsnummer.

  3. Die Inanspruchnahme einer Mitgliedschaft setzt voraus, dass das Mitglied volljährig ist und in seinem Mitgliedskonto ein Profilfoto hinterlegt hat, welches dessen eindeutige Identifizierung, insbesondere durch Partner, ermöglicht.

  4. Das Mitglied hat jederzeit die Möglichkeit, mit seiner Mitgliedschaft in einen Tarif mit einem geringeren oder höheren Leistungsumfang zu wechseln, im ersteren Fall mit Wirkung zum nächsten Abrechnungszeitraum, im letzteren Fall, nach Wahl des Mitglieds, entweder mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum nächsten Abrechnungszeitraum. Im Falle eines sofortigen Wechsels ist das Mitglied zur Zahlung der entsprechend erhöhten Mitgliedschaftsgebühr für den gesamten angebrochenen Abrechnungszeitraum (somit auch rückwirkend) verpflichtet.

  5. Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Erstellung des Mitgliedskontos vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Das Mitglied ist zudem verpflichtet, die Daten in seinem Mitgliedskonto auf dem aktuellen Stand zu halten und steht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein. Das Mitglied ist verpflichtet, BoulderHub Änderungen solcher Daten unverzüglich mitzuteilen. Bis zur Mitteilung von Änderungen ist BoulderHub berechtigt, aber nicht verpflichtet, die bisherigen Daten für die Erfüllung seiner vertragsgegenständlichen Pflichten zu verwenden.

  6. Das Mitglied darf nur ein einzelnes Mitgliedskonto unterhalten.

  7. BoulderHub behält sich das Recht vor, inaktive Mitgliedskonten zu löschen. Als inaktiv gelten Mitgliedskonten, für die in einem zusammenhängenden Zeitraum von mehr als einem Jahr keine laufende Mitgliedschaft besteht. Das Mitglied kann von BoulderHub die Löschung seines Mitgliedskontos verlangen, sofern keine laufende Mitgliedschaft besteht.

  8. BoulderHub wird den Vertragstext (diese Bedingungen und der jeweilige Antrag) nach Zustandekommen einer Mitgliedschaft nicht speichern. Der Vertragstext ist dann für das Mitglied nicht mehr zugänglich.

3. Wahrnehmen von Boulderangeboten

  1. Nach Maßgabe der Mitgliedschaft erhält das Mitglied die Möglichkeit, über die Plattform bestimmte Kletterangebote wahrzunehmen. Ein über die Mitgliedschaftsgebühr hinausgehendes Entgelt fällt dabei für das Mitglied nicht an. Hiervon ausgenommen sind Zusatzentgelte, auf die das Mitglied zuvor ausdrücklich hingewiesen worden ist, sowie Gebühren, die der Partner für die Bereitstellung von Zusatzleistungen (z. B. Trainingsangebote) erhebt. Sollte das Mitglied gleichwohl ein nicht geschuldetes Entgelt geleistet haben, erhält das Mitglied von BoulderHub gegen entsprechenden Nachweis ein entsprechendes Guthaben in dessen Mitgliedskonto, das automatisch mit künftigen Mitgliedsgebühren verrechnet wird.

  2. Das Mitglied ist verpflichtet, sich bei jedem Check-in gegenüber Partnern als Mitglied von BoulderHub zu identifizieren.

  3. Durch jeden Check-in kommt zwischen dem Mitglied und dem jeweiligen Partner ein Vertrag über die Nutzung des betreffenden Fremdangebotes nach Maßgabe der zwischen dem Mitglied und dem Partner getroffenen Vereinbarungen (einschließlich Teilnahmevoraussetzungen, Verhaltensregeln, Zusatzentgelten, Haftungsregelungen, etc.) zustande.

4. Nutzungsrechte | Nutzungsbeschränkungen

  1. Nach Maßgabe dieser Bedingungen gewährt BoulderHub dem Mitglied während der Laufzeit der Mitgliedschaft ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, weltweites Recht, die Plattform ausschließlich zu privaten Zwecken des Mitglieds zu nutzen. Die Plattform wird so angeboten wie jeweils aktuell auf der Website von BoulderHub einschließlich des Mitglieder-On-Boarding-Prozesses sowie des Abschnitts über häufig gestellte Fragen (FAQs) („Dokumentation”) beschrieben.

  2. Dem Mitglied ist es untersagt, die zur Verfügung gestellte Plattform oder Teile davon zu kopieren, zu reproduzieren, zu modifizieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig den Quellcode der Software ganz oder teilweise zu rekonstruieren — es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend erlaubt (§ 69e UrhG). Ebenso ist es dem Mitglied untersagt, Funktionalitäten oder die Systemarchitektur der Software zu analysieren, um diese ganz oder teilweise nachzubauen, nachzuahmen oder in vergleichbarer Weise zu nutzen, zu vermarkten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Das Mitglied verpflichtet sich hierzu, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu unterlassen, die darauf abzielen, die Schutzmechanismen oder Lizenzkontrollen der Software zu umgehen.

  3. Das Mitglied darf die Inhalte der Plattform nicht ohne die schriftliche Zustimmung von BoulderHub vervielfältigen, verarbeiten, teilen oder öffentlich wiedergeben, es sei denn dies wird durch Funktionen, welche in die Plattform integriert sind, ausdrücklich gestattet.

5. Pflichten des Mitglieds

  1. Das Mitglied verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte auf der Plattform abzulegen.

  2. Unbeschadet der Verpflichtung von BoulderHub zur Datensicherung ist das Mitglied selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

  3. Das Mitglied stellt zu jeder Zeit sicher, dass es über eine Anbindung an das Internet in ausreichend Bandbreite und Latenz verfügt. Wird diese technische Voraussetzung nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Softwaredienste kommen. BoulderHub ist für solche Einschränkungen nicht verantwortlich.

  4. Das Mitglied ist verpflichtet, auf eigene Kosten sämtliche technischen Geräte und sonstigen Hilfsmittel bereitzustellen und instand zu halten, die für den Zugang zu, die Nutzung von oder die Verbindung mit der Plattform sowie den Sportangeboten erforderlich sind, insbesondere Modems, Hardware, Server, Betriebssysteme und Software (einschließlich Drittanbieter-Software wie Video-/Konferenz-Tools für virtuelle Livestreams oder Video-on-Demand-Angebote). BoulderHub übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Kompatibilität dieser technischen Ausstattung.

  5. Das Mitglied ist zudem für die Sicherheit der technischen Ausstattung, seines Mitgliedskontos, seiner Nutzerkennung, seiner Passwörter (insbesondere seines Nutzerpassworts, vgl. Punkt 7 Ziffer 3 dieser Bedingungen und Dateien sowie jede dem Mitglied bekannte oder unbekannte Nutzung seines Mitgliedskontos oder der technischen Ausstattung verantwortlich. Das Mitglied darf Nutzerkennungen und Passwörter nicht an unberechtigte Dritte weitergeben und ist verpflichtet, diese auf sichere Weise zu speichern und aufzubewahren.

  6. Wenn der Verdacht besteht, dass eine unbefugte Person Kenntnis von einer Nutzerkennung und/oder einem Passwort des Mitglieds erlangt hat, ist das Mitglied verpflichtet, BoulderHub unverzüglich darüber zu informieren und darüber hinaus die betreffende Nutzerkennung und/oder das Passwort zu ändern.

  7. Im Falle einer bekannten oder mutmaßlichen Sicherheitsverletzung oder eines Missbrauchs der Plattform ist das Mitglied verpflichtet, BoulderHub darüber unverzüglich zu informieren.

  8. Das Mitglied ist nicht befugt, Dritten die Nutzung seines Mitgliedskontos zu erlauben. Das Mitglied darf Dritten nicht unberechtigt Zugang zu Sportangeboten verschaffen, insbesondere diesen die Teilnahme an Sportangeboten in Form von virtuellen Livestreams und/oder als Video-on-Demand zu ermöglichen (z. B. die Weiterleitung von Hyperlinks).

  9. Das Mitglied ist für die Inhalte aller Daten und jedes anderen Materials, das von dem Mitglied über oder mit Hilfe der Plattform angezeigt, veröffentlicht, hochgeladen, gespeichert, ausgetauscht oder übertragen wird (gemeinsam „Mitgliedsinhalte”) allein verantwortlich. BoulderHub ist nicht in der Lage, die Mitgliedsdaten fortlaufend zu kontrollieren und macht sich diese nicht zu eigen.

  10. BoulderHub darf, ohne hierzu verpflichtet zu sein, Beschwerden und mutmaßlichen Rechtsverletzungen (einschließlich Verletzungen der Mitgliedschaft, von Rechten Dritter sowie von Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbeständen) nachgehen und kann vorläufiger oder dauerhafte Maßnahmen ergreifen, die BoulderHub unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Mitglieds für angemessen erachtet. Dazu gehören das Ablehnen, Sperren oder Entfernen von Mitgliedsinhalten sowie das Beschränken, Sperren oder Kündigen des Zugangs des Mitglieds zu der Plattform.

  11. Bei Verstoß gegen eine dieser Bestimmungen behält sich BoulderHub, neben einer Kündigung aus außerordentlichem Grund gemäß Punkt 9 Absatz 3 dieser Bedingungen, das Recht vor, das Mitglied mit sofortiger Wirkung zu sperren sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

6. Wartung und Support

  1. Vorbehaltlich der Zahlung der Mitgliedschaftsgebühr bietet BoulderHub für die Plattform Wartungs- und Supportleistungen in dem Umfang an, der sich aus der Mitgliedschaft ergibt. „Support” bezeichnet dabei die Verpflichtung von BoulderHub, auf berechtigte Supportanfragen des Mitglieds hinsichtlich der Plattform zu reagieren, insbesondere durch Unterstützung bei der Fehleridentifikation und -behebung. „Wartung” bezeichnet die Verpflichtung, technische Störungen, sogenannte Bugs und sonstige Beeinträchtigungen zu beheben sowie Aktualisierungen und funktionale Upgrades bereitzustellen, die BoulderHub nach eigenem Ermessen veröffentlicht.

  2. Der Support steht dem Mitglied ausschließlich über die E-Mail-Adresse support@boulderhubapp.com während der Geschäftszeiten, vgl. Absatz 5 dieser Regelung, zur Verfügung. BoulderHub behält sich vor, weitere Supportkanäle zukünftig bereitzustellen.

  3. BoulderHub wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Plattform so zu warten, dass Unterbrechungen und Störungen minimiert werden. Das Mitglied kann Störungen jederzeit über die genannte E-Mail-Adresse melden. BoulderHub wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, gemeldete Fehler innerhalb angemessener Fristen zu beheben, vorausgesetzt, (a) das Mitglied übermittelt eine detaillierte Beschreibung des Fehlers und seiner Reproduzierbarkeit und (b) die Behebung richtet sich nach der von BoulderHub festgelegten Priorität des Fehlers.

  4. Ergibt eine Überprüfung, dass eine vom Mitglied gemeldete Störung nicht besteht oder nicht auf die Plattform zurückzuführen ist, behält sich BoulderHub das Recht vor, dem Mitglied die dadurch nachweislich entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

  5. Unabhängig davon erfolgt die Überwachung der Grundfunktionen der Plattform-Dienste durch BoulderHub täglich. Die Wartung der Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag, jeweils 09:00 - 17:00 Uhr MEZ gewährleistet. Bei schweren Fehlern, das heißt, wenn die Nutzung der Plattform nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt ist, erfolgt die Wartung binnen 24 Stunden ab Kenntnis oder Information von BoulderHub durch das Mitglied. BoulderHub wird das Mitglied über die Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.

  6. BoulderHub ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung aller Feiertage in Nordrhein-Westfalen) zwischen 9:00 und 17:00 Uhr MEZ getätigt. Falls eine Wartungsmaßnahme zu einer Unterbrechung der Nutzung von mehr als 30 Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung aller Feiertage in Nordrhein-Westfalen) zwischen 9:00 und 17:00 Uhr MEZ führen wird, wird der Anbieter diese Wartungsarbeit per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden vorab.

  7. Die Kosten für Wartung und Support sind in der Mitgliedschaftsgebühr enthalten.

7. Verfügbarkeit der Plattform

  1. Vorbehaltlich der Zahlung der Mitgliedschaftsgebühr durch das Mitglied stellt BoulderHub dem Mitglied die Plattform nach Maßgabe dieser Regelung zur Verfügung.

  2. BoulderHub gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5% im Jahresmittel. Die Verfügbarkeitsquote wird wie folgt berechnet: Verfügbarkeitsquote (%) = (vereinbarte Verfügbarkeitszeit — ungeplante Ausfallzeit) ÷ vereinbarte Verfügbarkeitszeit × 100). Der Zeitraum, in dem BoulderHub dem Mitglied die geschuldeten Leistungen anbietet, beträgt 365 Tage im Jahr.

  3. Folgende Zeiten und Ausfälle werden in der Verfügbarkeitsrechnung nicht berücksichtigt:

  • Ausfälle durch Fehler, die im Verantwortungsbereich des Mitgliedes liegen;

  • Ausfallzeiten, die BoulderHub nicht zu vertreten hat, insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs von BoulderHub beruhen; insbesondere Ausfälle, die durch eingehende IT-Angriffe verursacht wurden;

  • Ausfallzeiten, die durch unsachgemäße Benutzung von Software- oder Hardware seitens des Mitgliedes entstanden sind oder durch eingehende IT-Angriffe entstanden sind, die das Mitglied zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere, wenn das Mitglied versäumt hat, ein sicheres und nur einmal vergebenes Passwort (mindestens 10 Zeichen lang; beinhaltet Zahlen, eine Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben, Sonderzeichen) zu vergeben oder das Mitglied von ihm genutzte, nicht von BoulderHub entwickelte Hard- und Software nicht regelmäßig mit den vorgesehen Updates aktualisiert;

  • Ausfallzeiten, die durch mit dem Mitglied vereinbarte oder unvorhergesehen erforderliche, von BoulderHub nicht zu vertretende Wartungsarbeiten sind;

  • Ausfallzeiten, die durch das Einspielen von dringend notwendigen Security Patches erforderlich sind;

  • Ausfallzeiten, die durch nicht BoulderHub zurechenbare Personen verursacht werden;

  • Ausfallzeiten, die außerhalb der in Punkt 6 Absatz 5 dieses Vertrages genannten Servicezeiten liegen;

  • Ausfallzeiten, die darauf beruhen, dass das Mitglied eine Störung nicht unverzüglich meldet;

  • Ausfälle in Folge des ausdrücklichen Wunsches des Mitgliedes, die Störung nicht zu beheben

8. Mitgliedschaftsgebühr | Zahlungsbedingungen | Aufrechnungsbeschränkung

  1. Das Mitglied ist verpflichtet, die für die Mitgliedschaft vereinbarte Gebühr (die „Mitgliedschaftsgebühr”) an BoulderHub zu zahlen.

  2. Die Zahlung der Mitgliedschaftsgebühr hat über eine der auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden zu erfolgen. Die Abwicklung erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe.

  3. BoulderHub ist berechtigt, durch Mitteilung in Textform (z. B. per E-Mail) den Zugang zur Plattform gemäß § 320 BGB zu sperren, wenn Zahlungen nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach Fälligkeit eingehen.

  4. Schlägt der Einzug der Mitgliedschaftsgebühr fehl, trägt das Mitglied die dadurch entstandenen und von ihm zu vertretenden Mehrkosten. Im Falle einer Rücklastschrift (z. B. mangels Kontodeckung oder unberechtigtem Widerspruch) ist BoulderHub berechtigt, die Lastschrift erneut einzureichen. Das Mitglied verpflichtet sich in diesem Fall zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 2,50 pro Rücklastschrift, sofern es diese zu vertreten hat. Weitergehende Forderungen bleiben davon unberührt. Dem Mitglied ist der Nachweis gestattet, dass geringere oder keine Kosten entstanden sind.

  5. Das Mitglied ist nur berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von BoulderHub aufzurechnen, wenn diese (a) rechtskräftig festgestellt, (b) unbestritten oder (c) von BoulderHub schriftlich anerkannt wurden.

9. Laufzeit | Kündigung

  1. Die Mitgliedschaft beginnt zum im Vertrag genannten Datum, frühestens jedoch zum nächsten Kalendermonatsbeginn, und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  2. Sowohl das Mitglied als auch BoulderHub können die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von sieben (7) Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Die Kündigung kann über die App oder in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail an support@boulderhubapp.com).

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: (a) das Mitglied mit der Zahlung der Mitgliedschaftsgebühr für mehr als dreißig (30) Tage in Verzug ist; (b) das Mitglied vorsätzlich falsche Angaben macht oder seine Identität verschleiert; (c) das Mitglied seine Zugangsdaten an Dritte weitergibt oder Dritten unberechtigt die Nutzung ermöglicht; (d) das Mitglied wiederholt gegen die Nutzungsbedingungen oder Verhaltensregeln auf der Plattform verstößt.

  4. Eine Pausierung der Mitgliedschaft ist nicht möglich.

  5. Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet auch die Zugangsberechtigung zur Plattform und zu allen damit verbundenen Funktionen. Bereits gezahlte Mitgliedschaftsgebühren werden bei einer ordentlichen Kündigung nicht erstattet.

10. Eingeschränkte Gewährleistung für die Plattform

  1. BoulderHub gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Plattform nach den Bestimmungen dieses Vertrages.

  2. Es obliegt dem Mitglied, vor Vertragsschluss zu prüfen, ob die Plattform in ihrer aktuellen Version den eigenen Bedürfnissen und Anforderungen entspricht. Die grundlegenden Funktionen und Merkmale der Plattform sind dem Mitglied bekannt. Der Umfang, die Art und die Qualität der Plattform werden ausschließlich durch diese AGB, die Mitgliedschaft und die jeweils aktuelle Dokumentation bestimmt. Andere Aussagen, Abbildungen oder Produktbeschreibungen, etwa auf der Website oder in Werbematerialien, stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Garantien werden von BoulderHub nur übernommen, wenn diese ausdrücklich und schriftlich durch die Geschäftsführung erklärt werden. (1) Der Anbieter gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software nach den Bestimmungen dieses Vertrages.

11. Eigentums- und Schutzrechte | Mitgliedsinhalte | Updates

  1. BoulderHub sowie ggf. beauftragte Dritte bleiben Inhaber sämtlicher Eigentumsrechte, insbesondere Urheberrechte, Datenbankrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Markenrechte und sonstiger Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Plattform und ihre Bestandteile. Das Mitglied erkennt an, dass ihm durch die Mitgliedschaft keine über die Nutzung hinausgehenden Rechte eingeräumt werden.

  2. Die Rechte an sämtlichen vom Mitglied auf der Plattform bereitgestellten Inhalten („Mitgliedsinhalte”) verbleiben beim Mitglied. Das Mitglied räumt BoulderHub jedoch ein einfaches, nicht exklusives, übertragbares, unterlizenzierbares und zeitlich sowie räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Inhalte im Rahmen der Plattform zu verwenden, insbesondere um Funktionen der App zu ermöglichen oder Inhalte gegenüber anderen Mitgliedern oder Partnern sichtbar zu machen.

  3. BoulderHub ist berechtigt, die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln und neue Versionen, technische Anpassungen, Updates oder Upgrades bereitzustellen, sofern diese zur Wahrung der Vertragsmäßigkeit, zur technischen oder rechtlichen Anpassung oder aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich sind. Dabei kann es zu Änderungen im Design, in Abläufen oder im Funktionsumfang kommen, ohne dass dem Mitglied hieraus ein Anspruch auf Fortführung des ursprünglichen Zustands erwächst.

12. Datenschutz

  1. Die personenbezogenen Daten des Mitgliedes werden von BoulderHub ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken zur Durchführung dieses Vertrages unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung erhoben, verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen hierzu sind der Datenschutzerklärung auf der Plattform zu entnehmen.

13. Freistellungsverpflichtung

  1. Das Mitglied verpflichtet sich, BoulderHub, dessen verbundene Unternehmen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Partner von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch das Mitglied beruhen oder aus einem Verstoß gegen diese AGB entstehen. Dies umfasst auch die Übernahme angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

  2. Im Falle einer Inanspruchnahme wird BoulderHub das Mitglied unverzüglich informieren. Das Mitglied ist verpflichtet, BoulderHub bei der Abwehr der Ansprüche zu unterstützen. Vergleiche dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von BoulderHub abgeschlossen werden.

14. Haftungsbeschränkung

  1. Für den Fall, dass Leistungen von Boulderhub von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Mitglieds in Anspruch genommen werden, haftet das Mitglied für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Mitgliedsauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls an Boulderhub, sofern das Mitglied am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

  2. Schadensersatzansprüche gegen Boulderhub sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Boulderhub, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

  3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Boulderhub nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch Boulderhub, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Boulderhub haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung das Mitglied vertrauen darf.

  4. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung — soweit gesetzlich zulässig — auf einen Betrag in Höhe der im letzten Zwölfmonatszeitraum vor dem schadensverursachenden Ereignis von dem Mitglied gezahlten Netto- Nutzungsentgelte beschränkt. Sofern der Vertragsbeginn weniger als zwölf Monate zurückliegt, ist die Haftung auf das zu diesem Zeitpunkt gezahlte Entgelt hochgerechnet auf zwölf Monate beschränkt.

  5. Boulderhub haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Boulderhub, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

  6. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

  7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ebenso unberührt bleibt eine etwaige Haftung im Falle einer Übernahme einer Garantie.

  8. Für den Verlust von Daten haftet der Boulderhub insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es das Mitglied unterlassen hat, die Daten auf der Plattform zu sichern.

  9. Boulderhub gibt keine Zusicherung über bestimmte Trainingserfolge oder gesundheitliche Ergebnisse. Die Nutzung der Sportangebote erfolgt auf eigenes Risiko. Sie ersetzt keine medizinische Beratung, Untersuchung und/ oder Behandlung. Dem Mitglied wird empfohlen vor Nutzung der Angebote eine medizinische Beratung und Untersuchung auf Tauglichkeit in Anspruch zu nehmen.

15. Übertragung | Novation | Abtretungsverbot

  1. BoulderHub ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedschaftsvertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, sofern dies die berechtigten Interessen des Mitglieds nicht beeinträchtigt.

  2. Das Mitglied verpflichtet sich, auf Anfrage eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen, die eine solche Übertragung ermöglicht (Novation).

  3. Das Mitglied ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BoulderHub auf Dritte zu übertragen oder abzutreten, ausgenommen sind Ansprüche auf Geldleistungen.

16. Vollständigkeit | Salvatorische Klausel | Änderungen

  1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden i. S. v. § 305 b BGB mit einem vertretungsbefugten Vertreter des Anbieters. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden das Mitglied und BoulderHub in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

  3. BoulderHub behält sich das Recht vor, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft aus triftigem Grund zu ändern (z. B. Gesetzesänderungen, technische Anpassungen). Änderungen werden dem Mitglied in Textform mit einer Frist von sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen. BoulderHub wird auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs behält sich der Anbieter das Recht zur ordentlichen Kündigung vor.

17. Geltendes Recht | Streitbeilegung

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Mitgliedsstaates entgegenstehen.

  2. Erfüllungsort für Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz von BoulderHub.

  3. BoulderHub ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.